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Der Besuchsdienst zur Entlastung von pflegenden Angehörigen

Als Entlastungshilfe für pflegende Angehörige organisieren wir einen Betreuungsdienst. Engagierte Helferinnen und Helfer werden im Umgang mit dementen Menschen regelmäßig geschult und professionell begleitet. Sie können die pflegenden Angehörigen entlasten und den älteren Menschen Gesellschaft leisten.

Entlastung durch geschulte Helferinnen und Helfer

Mit unserem kostenlosen Besuchsdienst bieten wir Ihnen eine kurze Erholungspause, indem ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zur Betreuung Ihres Angehörigen zu Ihnen nach Hause kommen.

So haben Sie als Pflegender die Gelegenheit, wichtigen Terminen nachzukommen, Freunde zu treffen oder einfach zu entspannen.

Die Besuche werden immer von derselben Person durchgeführt, um eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen.

Ziele dieses Angebotes:

  • Entlastung der pflegenden Angehörigen
  • Erhaltung und Stärkung der individuellen Fähigkeiten Demenzkranker
  • Verbleib der erkrankten Menschen im privaten Haushalt, solange dies sinnvoll ist

Kriterien für die Aufnahme in den Besuchsdienst

  • Vorliegen einer Demenzerkrankung
  • Dringlichkeit: Besonders belastete Familien sollen schnellstmöglich von unserem Besuchsdienst Unterstützung erhalten. Bei Familien, die ein gut funktionierendes soziales Netz haben und bereits andere Hilfsmöglichkeiten (z.B. regelmäßige Tagespflege, zusätzliche Betreuungspersonen) nutzen können, kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
  • Verfügbarkeit eines passenden Ehrenamtlers: Das wichtigste Kriterium bei der Auswahl eines Ehrenamtlers ist, ob die Helferin oder der Helfer in die Familie passt. Ist die Helferin oder der Helfer der Familie sympathisch und umgekehrt, wohnt sie / er vielleicht in der Nähe etc.
  • Es wird im Einzelfall geprüft, ob Patienten mit stark ausgeprägten Verhaltensstörungen (extreme aggressive Verhaltensweisen, ständiges Schreien etc.) in den Besuchsdienst aufgenommen werden können.

Informationen zum Ablauf der Besuche

  • Der Besuchsdienst führt nur Besuche durch. Die Ehrenamtler übernehmen keine pflegerischen Tätigkeiten (wie z.B. Toilettengänge, Medikamentenausgabe etc.).
  • Die Besuche werden zweimal im Monat kostenlos durchgeführt. Die Besuche erfolgen in einem regelmäßigen Rhythmus.
  • Die Helferinnen und Helfer des Besuchsdienstes erbringen den Einsatz ehrenamtlich, d.h. unentgeltlich. Zur Erstattung von Fahrtkosten und weiteren Ausgaben erhalten sie von der Busch-Stiftung »Seniorenhilfe« für zwei Besuche pro Monat in einer Familie eine Aufwandsentschädigung.
  • Veränderungen der Begleitsituation werden mit dem Koordinator der Busch-Stiftung »Seniorenhilfe« rechtzeitig besprochen.
  • Der Besuchsdienst wird primär im ambulanten Bereich eingesetzt. Im Falle einer Heimübersiedlung erfolgt der Besuchsdienst weiterhin als Unterstützung in der Eingewöhnungsphase des Patienten. Vier Monate nach dem Umzug kann der Besuchsdienst nicht mehr durch die Busch-Stiftung »Seniorenhilfe« organisiert bzw. unterstützt werden.
  • Die Ehrenamtler haben sich Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen und den Umgang mit psychisch erkrankten Älteren angeeignet. Sie nehmen an Fortbildungen und Vorträgen der Busch-Stiftung »Seniorenhilfe« teil.
  • Sämtliche Daten, Hintergründe, Umstände und Verhältnisse der begleitenden Personen und ihrer Angehörigen sowie Sachverhalte, die in Praxisbegleitung/Besprechungen usw. angesprochen werden, unterliegen auch über den Tod hinaus der Schweigepflicht (vgl. §203StGB).
  • Die Ehrenamtler sind während ihrer Tätigkeit über die Busch-Stiftung »Seniorenhilfe« unfall- und haftpflichtversichert.

Die Ehrenamtler geben den Familien nicht ihre privaten Kontaktdaten.
Telefon: 0212/20 60 869
E-Mail: info@busch-stiftung.de

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