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++ Presse ++
30.03.2012
Demenz: Hilfe für Familien
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29.03.2012
Gemeinsam länger das Leben meistern
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14.09.2011
Beate und Thomas mit 9 weiteren Stiftern bei Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bundeskanzleramt.
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28.04.2011
Liebe, das wäre der beste Pflegegrund
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09.04.2011
Fortschritt im Kampf gegen Alzheimer
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Der Besuchsdienst
Als Entlastungshilfe für pflegende Angehörige organisieren wir einen Betreuungsdienst. Engagierte Helfer werden im Umgang mit dementen Menschen geschult, professionell begleitet und in die Familien geschickt, die einen Menschen mit Demenz betreuen. Sie können die pflegenden Angehörigen entlasten und den älteren Menschen Gesellschaft leisten.
Der Besuchsdienst ist einer der zentralen Aktivitäten der privaten Stiftung >Seniorenhilfe<. Dieses Angebot wurde geschaffen für:
Demenzkranke, die in privaten Haushalten leben, sowie Angehörige und Familien der Erkrankten.
Ziele des Besuchsdienst
- Entlastung der pflegenden Angehörigen.
- Erhaltung und Stärkung der individuellen Fähigkeiten Demenzkranker.
- Teilnahme der Kranken und deren Angehörigen am gesellschaftlichen Leben.
- Verbleib der erkrankten Menschen im privaten Haushalt, solange dies sinnvoll ist.
Kriterien für die Aufnahme in den Besuchsdienst:
- Vorliegen einer Demenzerkrankung.
- Dringlichkeit: Besonders belastete Familien sollen schnellstmöglich von unserem Besuchsdienst Unterstützung erhalten. Bei Familien, die ein gut funktionierendes soziales Netz haben, bereits andere Hilfsmöglichkeiten (z.B. regelmäßige Tagespflege, zusätzliche Betreuungspersonen) nutzen können, kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
- Verfügbarkeit eines passenden Ehrenamtlers: Die Vergabe eines Ehrenamtlers erfolgt vor allem nach dem Kriterium, ob der/die HelferIn in die Familie passt. Ist die HelferIn der Familie sympathisch und umgekehrt, wohnt er / sie vielleicht in der Nähe etc.
- Es wird im Einzelfall geprüft, ob Patienten mit stark ausgeprägten Verhaltensstörungen (extreme aggressive Verhaltensweisen, ständiges Schreien etc.) in den Besuchsdienst aufgenommen werden können.
Informationen zum Ablauf der Besuche
- Der Besuchsdienst führt nur Besuche durch. Die Ehrenamtler übernehmen keine pflegerischen Tätigkeiten (wie z.B. Toilettengänge, Medikamentenausgabe etc.).
- Die Besuche werden mindestens zweimal im Monat, maximal einmal pro Woche durchgeführt. Die Besuche erfolgen in einem regelmäßigen Rhythmus.
- Die Mitglieder des Besuchsdienstes erbringen den Einsatz ehrenamtlich, d.h. unentgeltlich. Zur Erstattung von Fahrtkosten und weiteren Ausgaben erhalten die Ehrenamtler von der Busch-Stiftung >Seniorenhilfe< für zwei Besuche pro Monat in einer Familie eine Aufwandsentschädigung.
- Veränderungen der Begleitsituation werden mit dem Koordinator der Busch- Stiftung >Seniorenhilfe< rechtzeitig besprochen.
- Der Besuchsdienst wird primär im ambulanten Bereich eingesetzt. Im Falle einer Heimübersiedlung erfolgt der Besuchsdienst weiterhin als Unterstützung in der Eingewöhnungsphase des Patienten.
Vier Monate nach dem Umzug kann der Besuchsdienst nicht mehr durch die Busch-Stiftung >Seniorenhilfe< organisiert bzw. unterstützt werden. - Die Ehrenamtler eignen sich Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen und den Umgang mit psychisch erkrankten Älteren an. Sie nehmen an Fortbildungen und Vorträgen der Busch-Stiftung >Seniorenhilfe< teil.
- Sämtliche Daten, Hintergründe, Umstände und Verhältnisse der begleitenden Personen und ihrer Angehörigen sowie Sachverhalte, die in Praxisbegleitung/Besprechungen usw. angesprochen werden, unterliegen auch über den Tod hinaus der Schweigepflicht (vgl. §203StGB).
- Die Ehrenamtler sind während ihrer Tätigkeit über die Busch-Stiftung >Seniorenhilfe< unfall- und haftpflichtversichert.
- Die Ehrenamtler geben den Familien nicht ihre private Telefonnummer.
Die Organisation der Besuche erfolgt über das Seniorentelefon Tel. 0212 / 20 60 869 .
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